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Die Aufgaben Des Notars

"Mehr Notar, weniger Richter".

Mit diesen Worten hat ein berühmter Jurist (Carnelutti) die wesentliche Funktion des Notars (und damit die wichtigste diesem kraft Gesetzes anvertraute Aktivität) definiert. Je besser der Notar daher seine Arbeit verrichtet – das heißt, den Willen der vertragschließenden Parteien (bzw. der Personen) ermittelt und interpretiert und die entsprechenden Klauseln gesetzmäßig und klar herausarbeitet, umso weniger besteht die Notwendigkeit, vor Gericht zu gehen (und umso geringer ist das Risiko, dass die notarielle Urkunde Ursache einer Klage wird).

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Die unterschiedliche Funktion des Notars

Die Gestalt des Notars aus der lateinischen Epoche, zu der auch der italienische zählt, unterscheidet sich beträchtlich von der entsprechenden Gestalt im angelsächsischen Rechtssystem.
Der Erste ist ein handelnder Teil eines Rechtssystems, das seine Legitimation auf das geschriebene Recht stützt, und in dem der schriftliche Beweis Dreh- und Angelpunkt des Verfahrenssystems darstellt.
Aus diesem Grund sieht das Gesetz vor, dass einige Rechtsgeschäfte (Schenkungen, Immobilienverkäufe, Eheverträge, Hypothekendarlehen usw) anhand bestimmter Verfahren (je nach Fall, öffentliche Urkunde oder beglaubigte private Urkunde) abgeschlossen werden müssen, wobei alle Beteiligten Parteien durch die Beteiligung des Notars in höchster Instanz geschützt sind.

Der Notar ist in der Lage, dank seiner Vorbereitung und strengen Auswahl (nur ein kleiner Prozentsatz der Kandidaten im Wettbewerb wird zum Notar ernannt), dem Willen der Parteien die rechtlich beste Lösung anzubieten, dies in Übereinstimmung mit allen geltenden Vorschriften.

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Die Zuständigkeit Des Notars

Ein Notar ist ein Amtsträger mit der Aufgabe Rechtshandlungen unter Lebenden (d.h. Verkäufe, Tauschgeschäfte, Teilungen, Darlehen usw.) und den letzten Willen (d.h. Testamente) aufzunehmen, diesen öffentlichen Glauben zu verleihen, diese zu verwahren und von diesen Kopien, Bestätigungen (und folglich Zusammenfassungen) sowie Auszüge  (d.h. Teilkopien) anzufertigen (Art. 1 Notarsgesetz). Die vom Notar ausgestellte Urkunde ist eine öffentliche Urkunde, da der Notar berechtigt ist, dieser öffentlichen Glauben zu verleihen (folglich ist dieser eine Amtsperson). Als solcher hat dieser eine besondere gesetzliche Wirksamkeit: was der Notar in der notariellen Urkunde bestätigt (Beispiel: was er den Parteien vorgelesen hat, oder was eine Person getan oder vor diesem per Unterschrift erklärt hat) stellt einen vollen Beweis dar (d.h. ist als wahr zu betrachten, auch vor dem Richter), es sei denn, es wurde ein Fälschungsdelikt festgestellt.

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